Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Urlaubsverordnung Sachsen-Anhalt - UrlVO LSA): Übersicht

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Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Urlaubsverordnung Sachsen-Anhalt - UrlVO LSA)

vom 25. November 2014, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. Dezember 2022 (GVBl. LSA S. 388)

Inhaltsverzeichnis

 

Teil 1
Gemeinsame Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Verfahren

 

Teil 2 Erholungsurlaub, Zusatzurlaub

§ 2 Bewilligung, Berechnung des Erholungsurlaubs

§ 3 Dauer des Erholungsurlaubs, Bemessungsgrundlage

§ 4 Zusatzurlaub für Dienst zu wechselnden Zeiten und Nachtdienst

§ 5 Sonstiger Zusatzurlaub

§ 6 Anrechnung früheren Erholungsurlaubs

§ 7 Inanspruchnahme, Verfall, Abgeltung des Erholungsurlaubs

§ 8 Ansparung des Erholungsurlaubs zur Kinderbetreuung

§ 9 Widerruf, Ersatz von Mehraufwendungen, Verlegung

§ 10 Erkrankung, Anrechnung

 

Teil 3
Sonderurlaub

§ 11 Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte oder zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten

§ 12 Sonderurlaub zur Ableistung von Freiwilligendiensten

§ 13 Sonderurlaub für Zwecke der zivilen oder militärischen Verteidigung oder entsprechender Einrichtungen

§ 14 Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke

§ 15 Sonderurlaub für fachliche, staatspolitische, kirchliche oder sportliche Zwecke

§ 16 Dauer des Sonderurlaubs in den Fällen der § 13 Abs. 2 und § 15

§ 17 Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit

§ 18 Sonderurlaub für eine fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung

§ 19 Sonderurlaub für Heimfahrten

§ 20 Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen

§ 21 Sonderurlaub für Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder Sterbebegleitung

§ 22 Sonderurlaub in anderen Fällen

§ 22a Sonderurlaub zur Pflege naher Angehöriger

§ 23 Widerruf, Ersatz von Mehraufwendungen

§ 24 Besoldung, Beihilfe, Heilfürsorge

 

Teil 4
Schlussvorschriften

§ 25 Sprachliche Gleichstellung


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Red 20231114

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