Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Urlaubsverordnung Sachsen-Anhalt - UrlVO LSA): § 2 Bewilligung, Berechnung des Erholungsurlaubs

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle 3 Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich und kompakt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte von Sachsen-Anhalt)..

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

 

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte von Sachsen-Anhalt geeignet: Themen der Bücher sind: Rund ums Geld im öffentlichen Dienst, Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst, Nebentätigkeitsrecht sowie Berufseinstieg im öffentlichen. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


 

>>>zur Übersicht der Urlaubsverordnung (UrlVO LSA) von Sachsen-Anhalt




Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Urlaubsverordnung Sachsen-Anhalt - UrlVO LSA): § 2 Bewilligung, Berechnung des Erholungsurlaubs

 

Teil 2
Erholungsurlaub, Zusatzurlaub

§ 2 Bewilligung, Berechnung des Erholungsurlaubs

(1) Erholungsurlaub ist zu bewilligen, wenn die ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte sichergestellt ist. Eine Bewilligung entfällt bei Erholungsurlaub von Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen.

(2) Lehrkräfte an öffentlichen Schulen erhalten den ihnen zustehenden Erholungsurlaub während der Schulferien. Eines Antrags bedarf es nicht. Bei einer Erkrankung während der Schulferien gilt § 10 Abs. 1 entsprechend. Bleiben wegen einer dienstlichen Inanspruchnahme oder einer Erkrankung die Ferientage hinter der Zahl der zustehenden Urlaubstage zurück, ist der Erholungsurlaub außerhalb der Schulferien zu bewilligen.

(3) Hochschullehrer und Lehrkräfte an Hochschulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen erhalten den ihnen zustehenden Erholungsurlaub während der vorlesungs- oder unterrichtsfreien Zeit, es sei denn, dass dienstliche Gründe eine andere Regelung erfordern. Bei einer Erkrankung während der vorlesungs- oder unterrichtsfreien Zeit gilt § 10 Abs. 1 entsprechend. Bleiben wegen einer dienstlichen Inanspruchnahme oder einer Erkrankung die vorlesungs- oder unterrichtsfreien Tage hinter der Zahl der zustehenden Urlaubstage zurück, ist der Erholungsurlaub außerhalb der vorlesungs- oder unterrichtsfreien Zeit zu bewilligen.

(4) Für Beamte, die sich im Vorbereitungsdienst oder in einer anderweitigen Ausbildung befinden, kann der Zeitpunkt des Erholungsurlaubs aus zwingenden Gründen der Ausbildung näher bestimmt werden.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Sachsen-Anhalt

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um den Brocken oder das Schloss Wernigerode. Sachsen-Anhalt bietet seinen Besuchern ein reiches kulturelles Erbe sowie eine landschaftliche Vielfalt. Insbesondere gilt das Land als Urlaubsziel aktive Urlauber. Kultur und Natur lassen sich in Sachsen-Anhalt gut vereinbaren, etwa bei Ausflügen zu mehr als 50 Parkanlagen sowie die Städte Ballenstedt, Halle an der Saale, Quedlinburg, Naumburg oder Zeitz. Besondere Highlights sind der Brocken, Dessau Wörlitz, Magdeburg (mit seinem Dom), Schloss Wernigerode, Ilsetal, das Europa-Rosarium in Sangershausen oder Tangermünde.


Red 20231114

mehr zu: Urlaubsverordnung UrlVO LSA Sachsen-Anhalt
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-sachsen-anhalt.de © 2024