Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt: Übersicht

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Für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Sachsen-Anhalt gelten die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Eine aktuelle Fassung des sachsen-anhaltinischen Personalvertretungsgesetzes finden Sie hier:

Stand: 20. Juli 2010  

Inhaltsverzeichnis:

§ 1 Errichtung von Personalvertretungen

§ 2 Grundsätze der Zusammenarbeit

§ 3 Unabdingbarkeit

§ 4 Beschäftigte

§ 5 Gruppen

§ 6 Dienststellen

§ 7 Vertretung der Dienststelle

§ 8 Schutzbestimmungen

§ 9 Übernahme von Auszubildenden

§ 10 Schweigepflicht

§ 11 Unfallfürsorge

§ 12 Wahl von Personalräten

§ 13 Wahlberechtigung

§ 14 Wählbarkeit

§ 15 Sondervorschrift für die Wählbarkeit

§ 16 Anzahl der Mitglieder des Personalrates

§ 17 Vertretung der Gruppen

§ 18 Abweichende Sitzverteilung und wahlgruppenfremde Beschäftigte

§ 19 Wahlverfahren

§ 20 Bestellung des Wahlvorstandes

§ 21 Bestellung des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung

§ 22 Bestellung des Wahlvorstandes durch die Dienststellenleitung

§ 23 Aufgaben des Wahlvorstandes

§ 24 Wahlschutz und Wahlkosten

§ 25 Wahlperiode; Beginn und regelmäßiges Ende der Amtszeit

§ 26 Wahlen außerhalb der Wahlperiode

§ 26a Neubildung und Umbildung von Körperschaften und Dienststellen

§ 27 Wahlanfechtung; Ausschluss und Auflösung

§ 28 Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft

§ 29 Ersatzmitglieder

§ 30 Vorstand

§ 31 Geschäftsführung

§ 32 Einberufung und Leitung von Sitzungen

§ 33 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen

§ 34 Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten

§ 35 Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit

§ 36 Beratung und Abstimmung

§ 37 Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates und der Gruppenvertretungen

§ 38 Teilnahme weiterer Personen

§ 39 Sitzungsniederschrift

§ 40 Geschäftsordnung

§ 41 Sprechstunden und Betreuung

§ 42 Kosten

§ 43 Umlageverbot

§ 44 Freistellung

§ 45 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

§ 46 Schutzvorschriften

§ 47 Zusammensetzung

§ 48 Einberufung; Tätigkeitsbericht

§ 49 Zeitpunkt

§ 50 Aufgaben der Personalversammlung

§ 51 Teilnahme weiterer Personen

§ 52 Stufenvertretungen

§ 53 Wahl, Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Stufenvertretungen 

§ 54 Gesamtpersonalrat 

§ 55 Wahl, Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung des Gesamtpersonalrates 

§ 56 Regelmäßige Gespräche; Friedenspflicht

§ 57 Allgemeine Aufgaben des Personalrats

§ 58 Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes; Wahrung der Vereinigungsfreiheit

§ 59 Beteiligung bei Unfallverhütung

§ 60 Verwaltungsanordnungen

§ 61 Umfang und Durchführung der Mitbestimmung

§ 62 Verfahren bei Nichteinigung 

§ 63 Einigungsstelle

§ 64 Verfahren der Einigungsstelle

§ 65 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten 

§ 66 Mitbestimmung in Angelegenheiten der Beamten

§ 67 Mitbestimmung in Angelegenheiten der Arbeitnehmer

§ 68 Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte

§ 69 Mitbestimmung in Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten

§ 70 Abschluss von Dienstvereinbarungen; Vorrang von Tarifverträgen

§ 71 Beteiligung der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrates

§ 72 Errichtung

§ 73 Wahlrecht und Wählbarkeit

§ 74 Zahl der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 75 Wahlverfahren; Amtszeit; Vorsitz

§ 76 Befugnisse und Tätigkeit

§ 77 Jugendversammlung

§ 78 Rechtsweg

§ 79 Fachkammern; Fachsenate

§ 80 Polizeidienststelle, Stufenpersonalrat, Polizeihauptpersonalrat

§ 81 Sonderregelung für Polizeivollzugsbeamte in der Grundausbildung und in der weiteren Ausbildung

§ 82 Personalvertretung für die Beschäftigten des Verfassungsschutzes

§ 83 Allgemeines 

§ 84 Personalräte bei Schulen

§ 85 Beschäftigte im Vorbereitungsdienst für Lehrämter

§ 86 Lehrerbezirkspersonalräte beim Landesverwaltungsamt

§ 87 Fachgruppen 

§ 88 Lehrerhauptpersonalrat

§ 89 Freistellungen

§ 90

§ 91 Personalversammlungen

§ 92

§ 93 Wahlberechtigung

§ 94

§ 95 Besondere Zusammensetzung des Wahlvorstandes

§ 96 Einigungsstelle

§ 97 Beteiligung des Personalrates

§ 98 Sonderregelungen

§ 99 Wissenschaftliche Einrichtungen

§ 100 Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

§ 101 Verschlusssachen

§ 102 Verweisung auf andere Gesetze

§ 103

§ 104 Wahlordnung 

§ 105

§ 106 Übergangsbestimmungen

§ 107

§ 108


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