Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA): § 7a Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle 3 Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich und kompakt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte von Sachsen-Anhalt)..

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

 

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte von Sachsen-Anhalt geeignet: Themen der Bücher sind: Rund ums Geld im öffentlichen Dienst, Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst, Nebentätigkeitsrecht sowie Berufseinstieg im öffentlichen. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


 

>>>zur Übersicht des Landesbesoldungsgesetzes von Sachsen-Anhalt (LBesG LSA)

Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA): § 7a Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

 

§ 7a Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

(1) Bei einem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nach § 39 Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes wird ein Zuschlag gewährt, sofern die Deckung des Personalbedarfs dies erfordert.

(2) Der Zuschlag beträgt bei Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von regelmäßig 40 Stunden 10 v. H. des Grundgehalts. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird die Höhe des Zuschlages im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt.

(3) Der Zuschlag ist nicht ruhegehaltfähig und wird ab Beginn des Kalendermonats, der auf den Zeitpunkt des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze folgt, gewährt.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nur für Beamtinnen und Beamte in Besoldungsordnungen mit aufsteigenden Gehältern.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Sachsen-Anhalt

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um den Brocken oder das Schloss Wernigerode. Sachsen-Anhalt bietet seinen Besuchern ein reiches kulturelles Erbe sowie eine landschaftliche Vielfalt. Insbesondere gilt das Land als Urlaubsziel aktive Urlauber. Kultur und Natur lassen sich in Sachsen-Anhalt gut vereinbaren, etwa bei Ausflügen zu mehr als 50 Parkanlagen sowie die Städte Ballenstedt, Halle an der Saale, Quedlinburg, Naumburg oder Zeitz. Besondere Highlights sind der Brocken, Dessau Wörlitz, Magdeburg (mit seinem Dom), Schloss Wernigerode, Ilsetal, das Europa-Rosarium in Sangershausen oder Tangermünde.


Red 20231116

 

mehr zu: Landesbesoldungsgesetz LSA
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-sachsen-anhalt.de © 2024