Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Landes Sachsen-Anhalt ab 01.12.2022 bzw. 01.01.2021

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Sachsen-Anhalt 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Sachsen-Anhalt – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Sachsen-Anhalt hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu verabschieden, in dem u.a. der Stufenaufstieg durch Besoldungsdienstalter durch Erfahrungsstufen ersetzt wurde.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Sachsen-Anhalt hat die Bezüge 2022 wie folgt angepasst: per Gesetz wurde die Besoldung der Beamten, Richter und VersE ab 1. Dezember 2022 um 2,8 v. H. und die Anwärtergrundbeträge um 50 Euro erhöht. Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.

 

Mehr Informationen zum Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2022 (LBVAnpG 2022) von Sachsen-Anhalt

 

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Sachsen-Anhalt findet man unter www.besoldung-sachsen-anhalt.de 

Die aktuellen Tabellen zeigen wir auf dieser Seite.

 

Besoldungstabellen für Beamte des Landes Sachsen-Anhalt ab 01.04.2022

Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
 A  4  2.380,80  2.441,48  2.502,16  2.550,97  2.600,01  2.649,09  2.698,15  2.744,88
 A  5  2.398,06  2.475,74  2.536,12  2.596,47  2.656,86  2.717,22  2.777,58  2.837,98
 A  6  2.449,06  2.536,39  2.625,21  2.695,51  2.765,76  2.836,07  2.913,06  2.979,34
 A  7  2.545,97  2.622,82  2.727,68  2.832,36  2.937,11  3.041,87  3.120,12  3.201,32
 A  8  2.690,17  2.783,29  2.918,53  3.053,80  3.188,99  3.283,22  3.377,38  3.474,03
 A  9  2.850,17  2.941,76  3.090,26  3.238,79  3.387,32  3.488,10  3.588,87  3.690,30
 A 10  3.052,14  3.179,12  3.364,77  3.550,40  3.734,23  3.864,70  3.996,03  4.129,70
 A 11  3.481,04  3.669,33  3.860,29  4.055,26  4.186,94  4.323,89  4.460,39  4.600,52
 A 12  3.725,31  3.952,18  4.184,18  4.417,52  4.578,78  4.744,11  4.907,36  5.075,62
 A 13  4.366,73  4.584,96  4.806,34  5.027,73  5.181,34  5.334,93  5.488,33  5.640,95
 A 14  4.593,12  4.876,99  5.163,40  5.449,86  5.647,72  5.845,57  6.043,46  6.245,46
 A 15  5.617,06  5.870,49  6.066,98  6.263,46  6.459,93  6.656,44  6.852,93  7.051,31
 A 16  6.195,85  6.490,38  6.717,33  6.944,25  7.171,14  7.398,09  7.625,05  7.854,61

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Stufe 1
(§ 38 Abs. 2)

149,42

Stufe 2
(ein Kind, § 38 Abs. 3)

312,85

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 312,85 Euro,
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 744,28 Euro.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 und A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen
A 4 und A 5 um je 5,92 Euro und für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
in der Besoldungsgruppe A 4 um je 23,70 Euro und
in der Besoldungsgruppe A 5 um je 17,78 Euro.

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10  B 11 
  8.190,36 8.672,60 9.177,62 9.757,10 10.304,27 10.836,56 11.391,30 12.080,12 14.219,18 14.770,51

 

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1 3.906,08 4.037,58 4.169,08 4.300,58 4.433,82 4.567,92 4.702,03 4.836,17
 C 2 3.914,26 4.123,83 4.333,41 4.546,93 4.760,67 4.974,43 5.188,18 5.401,93
 C 3 4.294,02 4.535,01 4.777,07 5.019,09 5.261,13 5.503,14 5.745,16 5.987,20
 C 4 5.432,42 5.675,73 5.919,04 6.162,34 6.405,65 6.648,93 6.892,26 7.135,52
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15  
C 1 4.970,29 5.104,42 5.238,55 5.372,65 5.506,82 5.640,95    
C 2 5.615,70 5.829,46 6.043,15 6.256,94 6.470,68 6.684,48 6.898,26  
C 3 6.229,24 6.471,27 6.713,29 6.955,35 7.197,39 7.439,43 7.681,42  
C 4 7.378,82 7.622,13 7.865,45 8.108,74 8.352,06 8.595,35 8.838,64  

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W 1 W 2 W 3
      4 909,69 6 459,93 7 171,14

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8
R1 4.467,81 5.194,23 5 920,67 6 183,33 6.445,94 6.708,61 6.971,24 7.233,88
R2    6.003,29  6 574,63 6 837,28 7.099,92 7.362,54 7.625,19 7.887,86
R3 8.672,60                                                                                         
R4 9.177,62
R5 9.757,10
R6 10.304,27
R7 10.836,56
R8 11.391,30

 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
A 4  1.188,47
 A 5 bis A 8  1.308,94
A 9 bis A 11  1.362,82 
 A 12  1.502,28
A 13  1.534,00
 A 13 + Zulage

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 und A 5
(Nummer 13 Buchst. c der Vorbemerkungen zu den Besoldungs-ordnungen A und B)

 1.568,85

 

Besoldung in Sachsen-Anhalt

Mehr Informationen zur Besoldung in Sachsen finden Sie unter 
www.besoldung-sachsen-anhalt.de

 


 

Ab hier die Besoldungstabellen der Vorjahre

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Sachsen-Anhalt hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu verabschieden, in dem u.a. der Stufenaufstieg durch Besoldungsdienstalter durch Erfahrungsstufen ersetzt wurde. Allerdings ist das Überleitungsrecht deutlich komplizierter als beim Bund.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Wie der überwiegende Teil der Länder hat sich auch das Land Sachsen-Anhalt am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Anwärtergrundbeträge erhöhten sich in den Jahren 2019 und 2020 jeweils um einen Festbetrag zum 01.01. um 50,00 Euro. Es werden keine Mindesterhöhungsbeträge sowie keine höhere lineare Erhöhung der jeweiligen Stufe 1 in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Grundgehältern in den Gesetzentwurf aufgenommen. Auch einige weiteren Punkte der Tarifeinigung bleiben unberücksichtigt, weil die rechtlichen und tatsächlichen Ausgangslagen sich im Tarif- und Besoldungsbereich unterscheiden.


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Red 20230514 / 20230509 / 20230509 / 20221215 / 20220802 / 20220422

 

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