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Sachsen-Anhalt: Tarifergebnis soll zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung übertragen werden
Das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder soll zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten in Sachsen-Anhalt übertragen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung soll Anfang 2022 in den Landtag eingebracht werden, sagte Finanzminister Michael Richter.
Am 29.11.2021 hatten die Tarifvertragsparteien eine Einigung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Ländern erzielt (mit Ausnahme von Hessen; dort finden eigenständige Tarifverhandlungen statt, weil das Land Hessen nicht meh der Tarifgemeinschaft deutscher Länder angehört).
Dem Bernehmen nach soll auch die Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro auf Beamtinnen und Beamte übertragen werden. übernommen. Daneben sollen sich die Bezüge der Beamten um 2,8 Prozent erhöhen (zum 01.12.2022).
Finanzminister Richter erläuterte offenbar dazu, dass die Landesregierung sehr bewusst diese Formulierung in den Koalitionsvertag aufgenommen habe. „Aus diesem Grund werden die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger die Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro und die Linearanpassung von 2,8 Prozent zum 01.12.2022 zeit- und wirkungsgleich erhalten. Aber Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen nicht in die Regelungen der Corona-Sonderzahlung einbezogen werden.
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