Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte, Anwärter und Ruhestandsbeamte von Sachsen-Anhalt

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Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt

Für Beamtinnen und Beamte wurde bereits vor der Föderalismusreform 2006 mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 sogenannte „Öffnungsklauseln“ für die Zahlung von Sonderzahlungen beschlossen.

Damit konnten Bund und Länder abweichend von der bis dahin einheitlichen Regelung eines gleich hohen Weihnachtsgeldes selbstständig regeln, ob und in welcher Höhe sie solche „Sonderzahlungen“ gewähren wollen.

Die meisten Länder - so auch Sachsen-Anhalt - haben den gesetzlichen Spielraum genutzt und entsprechende Kürzungen bzw. Streichungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld vorgenommen.

Welche Sonderzahlungen in Sachsen-Anhalt gezahlt werden, finden Sie in dieser Übersicht:

 

Bereich

Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern

Sachsen-Anhalt

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (tritt
zeitnah in Kraft)

Beamte
3 v.H. des Grundgehaltes, A 4 bis A 8: mindestens 600 Euro,
übrige: mindestens 400 Euro

Anwärter:
200 Euro

Versorgungsempfänger
3 v.H. des Grundgehaltes unter Berücksichtigung des Bemessungssatzes, mindestens 200 Euro

 


 

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Red 20210101 / UT RUS 2021 20210322 

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