Familienzuschlag in Sachsen-Anhalt

 

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Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Sachsen-Anhalt

Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Für Sachsen-Anhalt gelten folgende Beträge: 

 

Familienzuschlag

 

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Stufe 1
(§ 38 Abs. 2)

149,42

Stufe 2
(ein Kind, § 38 Abs. 3)

312,85

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 312,85 Euro,

für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 744,28 Euro.

 

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 und A 5

 

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen
A 4 und A 5 um je 5,92 Euro und für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
in der Besoldungsgruppe A 4 um je 23,70 Euro und
in der Besoldungsgruppe A 5 um je 17,78 Euro. 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

Familienzuschlag ab 01.01.2018

Monatsbeträge in Euro

Familienzuschlag   

          Stufe 1
      (§ 38 Abs. 2)
 

Stufe 2
 (§ 38 Abs. 3)   

 Besoldungsgruppen     

134,58

115,13

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 115,13 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 369,48 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 um je 5,33 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 21,35 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 16,02 Euro.


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Red 20230514

 

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